Gruppenvertrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung

® mit nur einer Gesundheitsfrage!

Nach längeren Verhandlungen ist es uns gelungen einen Gruppenversicherungsvertrag über eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen.

Wir haben mit Herrn Bruns als unabhängigem Fachberater für Versicherungen vom Landwirtschaftsamt Lingen Angebote von mehreren Versicherungsmaklern und Versicherungen eingeholt und verglichen.

Letztendlich haben wir uns entschieden, über den Versicherungsmakler Diepenbrock aus Lingen einen Gruppenvertrag mit der R + V Versicherung abzuschließen, da die R + V für unsere Mitglieder das beste Preis – Leistungsverhältnis bietet.

Die BU-Versicherung ist heute eine der wichtigsten Versicherungen die es gibt, weil unter anderem die Leistungen der gesetzlichen Versicherungen immer weiter gekürzt werden. Von der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es für nach 1960 geborene keine Berufsunfähig-keitsrente mehr, sondern nur noch eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Was passiert wenn Sie berufsunfähig werden?

Bei Arbeitnehmern fällt der Arbeitslohn weg. Eine BU-Rente könnte dies zum Teil ausgleichen, damit die Lebenshaltungskosten und finanzielle Belastungen bezahlt werden können. Bei Selbständigen und Landwirten würde die Hauptarbeitskraft ausfallen. Hier kann die BU- Rente dazu beitragen, den Betrieb weiterzuführen und eventuell eine Arbeitskraft zu finanzieren.

Über den Gruppenvertrag können wir hier eine Grundabsicherung zu sehr guten Bedingungen anbieten.

Im Normalfall verlangen die Versicherer Auskünfte über den Gesundheitszustand der zu versichernden Personen innerhalb der letzten 5 – 10 Jahren.

Über den Gruppenvertrag konnten hier erhebliche Erleichterungen erzielt werden.

Sie müssen bestätigen, daß Sie nicht behindert, nicht berufsunfähig und nicht erwerbsgemindert sind. Weiter müssen sie bestätigen, daß Sie voll arbeitsfähig und in den letzten 12 Monaten vor Antragstellung insgesamt nicht länger als 6 Wochen krank gewesen sind.

Wenn jemand die o.g. Fragen nicht bestätigen kann, bedeutet das nicht, daß er überhaupt nicht aufgenommen werden kann. Dann sollte dies in einem persönlichen Gespräch geklärt werden.

Das Mindesteintrittsalter beträgt 18 Jahre, das Höchsteintrittsalter 55 Jahre.

Die jährlich garantierte BU-Rente beträgt 9000,-- €. Bei den Beiträgen handelt es sich um Netto – Beiträge, d.h. Überschußanteile werden in der Anwartschaftzeit zur Beitrags-verrechnung verwendet. Bei Eintritt der Berufsunfähigkeit kommt eine dynamische BU-Rente zur Auszahlung, d.h. durch die Dynamik erhöht sich die Versicherungsleistung jährlich entsprechend den Überschüssen der Versicherung. Die Rente wird gezahlt, wenn die versicherte Person berufsunfähig i.S.d. Bedingungen für die R+V-Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung wird.

Wer kann diese Versicherung abschließen?

Mitglieder und Arbeitnehmer des Maschinenringes, Arbeitnehmer der Mitglieder und mitarbeitende Ehegatten bzw. Familienangehörige der Mitglieder im Sinne des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte.

Werden diese Voraussetzungen irgendwann nicht mehr erfüllt, muß der MR den Versicherungsnehmer abmelden. Damit scheidet der Versicherungsnehmer aus dem Versicherungsvertrag aus. Der ausgeschieden Versicherungsnehmer kann diese Versicherung dann innerhalb von 3 Monaten ab Wirksamwerden der Abmeldung ohne Gesundheitsprüfung als Einzelversicherung zu dem vom Versicherer vorgesehenem Beitrag fortsetzen.

Weiterhin ist über eine Risikoversicherung eine Todesfallsumme von 2000,-- € vereinbart.

Ein Abschluß zu den o.g. Bedingungen ist nur über den Gruppenvertrag zwischen dem MR und der R+V möglich. Ihre Betreuung vor Ort, insbesondere die Antragstellung, erfolgt über den Versicherungsmakler Diepenbrock.

So einen Vertrag bekommen wir natürlich auch nicht, ohne daß daran gewisse Bedingungen geknüpft sind.

Hier wurde Vereinbart, daß bis zum 1.6.2003 mindestens 50 Personen und bis zum 1.12.2003 mindestens 100 Personen versichert sein müssen, damit der Vertrag zu den oben beschriebenen günstigen Konditionen zustande kommen kann.

Es ist wichtig, daß diese Zahlen erreicht werden, damit auch in Zukunft junge Leute und neue Mitglieder diese Versicherung abschließen können.

Damit die Voraussetzungen für den Gruppenvertrag von Beginn an erfüllt werden, bitten wir Sie den beigefügten Fragebogen innerhalb der nächsten 14 Tage an uns zurückzuschicken bzw. zurückzufaxen. Auch wenn kein Interesse besteht, bitten wir um Rückmeldung, damit wir einen genauen Überblick bekommen.

Wir werden dann alles Weitere veranlassen.

Da der Bereich BU-Rente in der Vergangenheit oft vernachlässigt wurde, hoffen wir, daß wir Ihnen hier ein Produkt anbieten, welches Ihren Bedürfnissen entspricht. Es soll eine Grundabsicherung für jeden darstellen.

Für weitere Informationen können Sie sich an die Geschäftsstelle des MR oder an Herrn Brink vom Versicherungsmakler Diepenbrock (Tel. 0591/9124419) wenden.

Die Landwirtschaftskammer steht Ihnen außerdem für eine ausführliche Beratung und Versicherungsanalyse zur Verfügung. Diese Beratung ist kostenpflichtig nach den Gebührensätzen der Landwirt-schaftskammer.