Der Landesverband der Maschinenringe ist anerkannte Zivildienststelle und setzt Zivildienstleistende als landwirtschaftliche Betriebshelfer ein.

Aufgrund der positiven Resonanz, sowohl bei den Zivildienstleistenden als auch bei den Einsatzbetrieben wurde im Laufe der Jahre eine Ausweitung der Stellen auf heute 50 ZDL-Plätze erreicht.

Die Vermitlung der Einsätze erfolgt überwiegend von den örtlichen Maschinenringen.

Aufgaben der Zivildienstleistenden

Die Maschinenringe setzen Zivildienstleistende ausschließlich auf landwirtschaftlichen Betrieben bei sozialen Einsätzen ( Unfall, Krankheit, Kur oder Tod des Betriebsleiters bzw. dessen Ehefrau ) ein.

Sie haben die Aufgabe selbständig alle erforderlichen Tätigkeiten, die der Aufrechterhaltung und Weiterführung eines landwirtschaftlichen Betriebes dienen, auszuüben. Dazu gehören:

  • Bestellung, Düngung, Pflanzenschutz;
  • Pflegemaßnahmen und Ernte im Ackerbau und auf dem Grünland;
  • die Fütterung, Pflege, Betreuung und Vermarktung des vorhandenen Nutz-(Mast-) und Zuchtviehs, insbesondere das Melken, die Betreuung, Brunst- und Trächtigkeitsüberwachung sowie Geburtshilfe beim Milchvieh und bei Sauen und die Versorgung von Kälbern und Ferkeln;
  • die Reinigung, Instandhaltung und Reparatur von Ställen, Wirtschaftsgebäuden und Maschinen;
  • die Aufzeichnung produktionstechnischer und betriebswirtschaftlicher Daten, Kontrolle von Abrechnungen, Unterstützung bei der sachgerechten Vermarktung sowie Mithilfe bei der Beantragung und dem Nachweis von Zuschüssen und Beihilfen.
  • Die Zivildienstleistenden sind zur Erfüllung der notwendigen Arbeiten in Spitzenzeiten auch einmal mehr als 10 Stunden täglich oder 50 Stunden wöchentlich ggf. auch an Wochenenden im Einsatz.

Wie wird der Einsatz organisiert

  • Die Einsatzdauer pro Betrieb beträgt durchschnittlich 4 bis 8 Wochen, im Einzelfall kommen auch Einsätze von wenigen Tagen bis zu mehreren Monaten vor.
  • Die Zivildienstleistenden erhalten in der Regel Verpflegung und evtl. Unterkunft auf dem jeweiligem Einsatzbetrieb.
  • Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt durchschnittlich 40 Stunden mit Schwankungen bis zu 60 Stunden in Spitzenzeiten. Samstag, Sonntag und Feiertage sind in der Regel arbeitsfrei, außer in besonderen Spitzenzeiten oder Notfällen. Die Zivildienstleistenden haben die gleichen Ansprüche und Pflichten wie Wehrdienstleistende, das heißt:
    • Anspruch auf 22 Tage Erholungsurlaub in 10 Monaten, Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub bzw. auf unbezahlten Urlaub (Ernteurlaub);
    • Anspruch auf Geld- und Sachbezüge wie gleichgestellte Wehrpflichtige einschließlich kostenloser Familienheimfahrt an Wochenenden;
    • Anspruch auf Freizeitausgleich für geleistete Überstunden;
    • Anspruch auf Förderung von berufsbildenden Maßnahmen;
    • Anspruch auf kostenlose ärztliche und zahnärztliche Behandlung;
  • Der Einsatz kann heimatnah in dem jeweiligen Maschinenring, des Wohnortes oder auch niedersachsenweit und darüber hinaus möglich sein.

Vorteile des Zivildienstes als Betriebshelfer

Wir bieten unseren Zivildienstleistenden

  • ein interessantes Einsatzfeld auf unterschiedlichen landwirtschaftlichen Familienbetrieben;
  • die Möglichkeit, Erfahrungen für die spätere Berufstätigkeit zu sammeln;
  • sich selbst in der Bewältigung von Grenzsituationen persönlich fortzubilden und weiter zu entwickeln;
  • Erfahrung im Umgang mit anderen Menschen in persönlichen Notlagen zu sammeln und
  • die Möglichkeit ein anerkanntes Praxisjahr als Voraussetzung für den Besuch der 2jährigen Fachschule bzw. des Meisterkursus abzuleisten;

Voraussetzungen

  • die Ausbildung als Landwirt (Gehilfenprüfung), vorteilhaft der Abschluss der einjährigen Fachschule,
  • die gesundheitliche Fähigkeit (keine Einschränkung der körperlichen Belastbarkeit);
  • Führerschein Klasse B und T;
  • die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer durch das Bundesamt für den Zivildienst;
  • die Bereitschaft zur persönlichen und fachlichen Mobilität hinsichtlich des Einsatzortes und des Einsatzgebietes (Ackerbau, Grünland, Schwein und Rind, Mast und Zucht);
  • die Bereitschaft, auch in schwierigen Einsatzfällen kooperativ, einsatzfreudig und gewissenhaft seinen Zivildienst abzuleisten.

Wie wird man Zivildienstleistender

  • Jeder Wehrpflichtige ab einem Alter von 17 1/2 Jahren kann nach Artikel 4, Abs. 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland den Dienst an der Waffe aus Gewissensgründen verweigern (Kriegsdienstverweigerung).
  • Es gibt kein alternatives Wahlrecht zwischen Wehrdienst und Zivildienst. Daher muß zunächst eine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer in der Regel durch das Bundesamt für den Zivildienst (BAZ) in Köln erfolgen.
  • Erst wenn im Musterungsverfahren beim Kreiswehrersatzamt die gesundheitliche Tauglichkeit für den Wehrdienst festgestellt worden ist, wird ein Antrag auf Kriegsdienstverweigerung bearbeitet.
  • Der Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer muß aber möglichst vor Erhalt des Einberufungsbescheides zum Wehrdienst formlos beim zuständigen Kreiswehrersatzamt gestellt werden.
  • Zu dem formlosen Antrag sind innerhalb von 4 Wochen ein ausführlicher Lebenslauf, ein polizeiliches Führungszeugnis und eine ausführliche schriftliche Begründung, in der die Motivation für die Gewissensentscheidung glaubwürdig dargelegt wird, einzureichen.
  • Eine Beratung ist empfehlenswert. Sie kann bei ehemaligen Zivildienstleistenden oder Beratungsstellen (z. B. kirchlichen Einrichtungen) erfolgen.
  • Die Anerkennung erfolgt frühestens 8 bis 10 Wochen nach Antragstellung und ist die Voraussetzung für die Zusage eines Zivildienstplatzes.
  • Kriegsdienstverweigerer müssen einen gegenüber den Wehrdienstleistenden einen um einen Monat verlängerten sozialen Zivildienst von 10 Monaten ableisten.

Bewerbung um einen Platz im Maschinenring

Interessierte Bewerber können Voranmeldungen an den

Maschinenring Holthausen
Am Hundesand 12 
49809 Lingen
Telefon: 0591/9665669600
oder
Landesverband der Maschinenringe
Warmbüchenstr. 3
30159 Hannover
Telefon 0511/363930
bereits vor amtlicher Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer richten. Sie erhalten bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen dann eine unverbindliche Zusage, sofern zum gewünschten Termin noch ein Platz verfügbar ist.

Für die feste Zusage des Zivildienstplatzes sind an die o. g. Adresse folgende Unterlagen zu senden:

  • formloses Anschreiben mit vollständiger Anschrift und Rufnummer unter Angabe des gewünschten Einberufungstermins;
  • tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild;
  • Kopie (unbeglaubigt) des Prüfungszeugnisses der Gehilfenprüfung und - soweit vorhanden - des Abschlußzeugnisses der einjährigen Fachschule;
  • Kopien (unbeglaubigt) der Zeugnisse von den Ausbildungsbetrieben. Sofern diese nicht vorliegen oder keine näheren Angaben zu den jeweiligen Betriebszweigen enthalten, sollte in Stichworten dargestellt werden, in welchen Betriebszweigen und auf welchen Betrieben bereits Praxis-Erfahrung erworben wurde.
  • Kopie (unbeglaubigt) des Anerkennungsbescheides des Bundesamtes für Zivildienst.
  • Im Anschluß an die Bewerbung vereinbart der Maschinenring einen Termin für ein persönliches Vorstellungsgespräch.
  • In eilbedürftigen Fällen können die Bewerbungsunterlagen nach telefonischer Absprache auch erst beim Vorstellungsgespräch vorgelegt werden. Der Beginn des Zivildienstes ist frühestens 6 Wochen nach Vorliegen des Anerkennungsbescheides bzw. 3 Wochen nach dem Vorstellungsgespräch zum Ersten eines jeden Monats möglich.